Das Verfahren zog sich – über Jahre. Schließlich landete mein Fall beim Landessozialgericht, wo eine Richterin endlich sagte, was ich längst wusste:

• „Die Erkrankung liegt vor.“

• „Die Tätigkeitszeiten liegen vor.“

• „Aber es wurde nie geprüft, wie viel Herr Krautschek wirklich gehoben hat.“

Das war ein Wendepunkt. Die BG wurde verpflichtet den ĂśberprĂĽfungsbescheid zurĂĽckzunehmen und erstmal alles genau zu prĂĽfen..


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