Mein Orthopäde stellte den Verdacht auf eine Berufskrankheit fest und teilte dass der BG Gesundheit und Wohlfahrtspflege mit. Mir wurde dann ein Antrag zugeschickt und diesen füllte ich so gut es ging aus. Dann wurde das Verfahren gestartet und das Chaos war perfekt. In meiner Arbeitszeit und Ausbildung war ich verschiedenen Berufsgenossenschaften zugeteilt. Die BG, bei der ich den Antrag gestellt hatte, klärte die Zuständigkeiten nicht korrekt. Ich war erst bei der BG Handel und Warenlogistik, später bei der BG Gesundheit und Wohlfahrtspflege pflichtversichert.

Anstatt meine Belastungszeiten zusammenzurechnen, erklärte man einfach: „Sie haben in keine zehn Jahre rückenbelasten gearbeitet – Antrag abgelehnt.“

Bis zu dem Zeitpunkt der Antragstellung hatte ich ĂĽber 10 Jahre rĂĽckenbelastend gearbeitet.

Ein klassischer Denkfehler, den ich erst Jahre später rechtlich widerlegen konnte. Mittlerweile bin ich der Überzeugung, dass man dieses auch nicht richtig prüfen wollte.


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