Fast zehn Jahre später reichte ich einen Überprüfungsantrag ein – denn ich hatte erfahren, durch meiner Tätigkeit bei einer Krankenkasse, dass dies möglich ist.
Dieses mal startete ich mit einer erfahrenen Rechtsanwältin im Sozialrecht.
. Doch auch diesmal:
• Die BG für Gesundheit und Wprüfte nicht gründlich.
• Es wurden keine echten Dosisberechnungen gemacht.
• Es hieß wieder: „Antrag abgelehnt.“
Also ging es wieder in die nächste Runde: Widerspruch – Ablehnung – Klage – Gericht.
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