Ich legte Widerspruch mit Hilfe des VDK´s einein. Ohne Erfolg. Ich klagte auch wieder mit Hilfe des VDK´s. Es wurde ein Gutachten erstellt. Trotz widersprüchlichen Gutachten, wurde einfach gesagt, die: „Voraussetzungen sind nicht erfüllt.“ Es läge keine Osteochondrose vor.. Damals war ich auch noch nicht im Besitz einer Rechtschutzversicherung, sodass ich „nur“.auf die Hilfe des VDK´s zugreifen konnte. Nicht falsch verstehen, der VDK ist toll. Aber bei so einem Verfahren braucht man einen spezialisierten Rechtsanwalt.


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