Fast zehn Jahre später reichte ich einen Überprüfungsantrag ein – denn ich hatte erfahren, durch meiner Tätigkeit bei einer Krankenkasse, dass dies möglich ist.

Dieses mal startete ich mit einer erfahrenen Rechtsanwältin im Sozialrecht.

. Doch auch diesmal:

• Die BG für Gesundheit und Wprüfte nicht gründlich.

• Es wurden keine echten Dosisberechnungen gemacht.

• Es hieß wieder: „Antrag abgelehnt.“

Also ging es wieder in die nächste Runde: Widerspruch – Ablehnung – Klage – Gericht.


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