Und was macht jetzt die BG? Sie beauftragt neue Ermittlungen – medizinisch und beruflich. Ein technischer Mitarbeiter der BG Handel besucht mich zu Hause und kommt zu dem eindeutigen Ergebnis dass ich aufgrund des Hebens und Tragens in meiner Tätigkeit als Kaufmann und asl Pflegefachkraft den erforderlichen Dosiswert erreicht habe.

Eigentlich sollte man jetzt denken, ok dass reicht jetzt aus, dass eine BK 2108 anerkannt wird..

  • eine Erkrankung liegt vor
  • die Arbeitszeit – Dauer. 10 Jahre überschritten
  • und den Dosiswert Heben und Tragen erreicht.

Nein, jetzt wird noch ein medizinisches Gutachten angefordert. Eigentlich soll man denken, das die Gutachter, die die BG beauftragt, meist BG-freundliche Gutachten schreiben, aber das war zuerst in meinem Fall nicht so.

Der Arzt stellte eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 10 % fest.

Ein weiteres kleineres Erfolgserlebnis. Aber das währte nicht lange.

Die Berufsgenossemschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege schickte dann neue Fragen an den Gutachter. Aufgrund von Diskrepanzen der beiden älteren Gutachten, zog der Arzt seine Entscheidung zurück.

Mehrmals musste meine Rechtsanwältin nachfragen, damit wir die Fragen zu Gesicht bekamen. Der Arzt gab dann an, aufgrund von fehlenden alten Röntgenbilder, dass er von seiner vorherigen Entscheidung abwich.


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